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Beschreibung

Festpreis: 300,00 € Die Lieferung im Umkreis von 20 km ist im Festpreis inbegriffen. Weitere Entfernungen auf Anfrage gegen Aufpreis möglich. Hier erhalten Sie den Rundum-Service! Wir liefern die Shooting Gallery, bauen sie für Sie auf, weisen Sie ein und kümmern uns nach der Veranstaltung um den Abbau. Die Reinigung des Standortes ist nicht inbegriffen. ______________________________________________________________________________ Präziser Schießspaß auf Hühner oder Zombies mit umweltfreundlichen Gelblaster Kugeln, die sich nach einiger Zeit selbst auflösen. Wer ist der Champion und hat die meisten Treffer beim Spiel? Die auf der Shooting Gallery befestigten interaktiven Spots reagieren auf Berührung und sind kabellos mit dem Scoreboard verbunden. Das Scoreboard zählt die Treffer des jeweiligen Spielers und erfasst den Highscore. Es können max. 2 Spieler gleichzeitig spielen. Die Spieldauer kann eingestellt werden (Empfohlen 45 Sekunden). Bei Anlieferung erfolgt eine Einweisung, bei der die Sicherheitsbestimmungen erläutert werden. Der Mieter verpflichtet sich schriftlich für die Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen und übernimmt die Aufsichtspflicht und Verantwortung. Die Gel Blaster sind zugelassen ab 14 JAHREN. Da die Schussenergie weniger als 0,50 Joule beträgt, unterliegen sie nicht dem WaffG. Sie sind jedoch als Anscheinswaffe zu betrachten und daher gilt: Die Nutzung ist nur auf PRIVATGELÄNDE erlaubt. Das Führen in der Öffentlichkeit ist somit nicht erlaubt. Es wird keine Haftung für missbräuchlichen und unsachgemäßen Umgang übernommen! Lieferumfang: • Shooting Gallery/Schießstand nebst Banner - Bauernhof oder Zombie (Maße: 3,0 m x 3,7 m x 2,7m) • IPS System (Scoreboard, 10 Spots, Akkuladegerät) die Akkulaufzeit beträgt ca. 8 Stunden • Gebläse 1,1 kW • 2x Gel Blaster (ZP2 Black Gel Blaster - freigegeben ab 14 Jahren!) Akkulaufzeit ca. 3 Stunden, Ladezeit ca. 45 min. • 2x Gel Blaster (Surge -freigegeben ab 14 Jahren!) Akkulaufzeit ca. 3 Stunden, Ladezeit ca. 45 min • 2x Schutzbrille • Hinweisschilder/Sicherheitsbestimmungen • 10.000 gewässerte Gellets/Gel-Kugeln • Ersatzmunition (pro Pack à 10.000 Gellets = 10,00 €) Diese müssen mind. 4 Std. vor Gebrauch gewässert werden. Es darf ausschließlich die mitgelieferte Munition verwendet werden! Eine kostenlose Stornierung aufgrund von Schlechtwetter ist bis zu 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung möglich.

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Inhaber Alexander Wenzler
+49 (0) 179 217 8665
huepfburgverleih-wenzler@freenet.de
USt-ID: 18487/33531 

Freiherr-vom-Stein-Straße 40, 78315 Radolfzell am Bodensee, Deutschland

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Für jegliche Angebote, Absprachen und Leistungen gelten ausschließlich die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hüpfburgverleihs-Wenzler, Inhaber Alexander Wenzler, Freiherr-vom-Stein-Str.40 78315 Radolfzell am Bodensee,
(nachfolgend Vermieter genannt).
 
Angebot und Vertragsabschluss
Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt erst mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages unter Angabe der Mietbedingungen ( per Post/Email) zustande. Der Mieter anerkennt bei Vertragsabschluss die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Alle Preise / Rechnungsbeträge sind brutto inkl. 19% MwSt (auf die Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird hingewiesen).


Zahlung und Kaution
Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung und per Überweisung spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Eine ggf. vereinbarte Kaution wird in Bar oder per Überweisung hinterlegt.
 
 
Eigentumsvorbehalt
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus (auch durch fremde Dritte), Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
 
Regelung bei Anlieferungen
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit einem Aufschlag berechnet. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche. Eine Selbstabholung der Hüpfburgen ist nach Absprache am Vorabend / Morgen des Miettages in Radolfzell am Bodensee - Böhringen möglich und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

 

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Bei Hüpfburgen die Nass zurückgegeben werden, wird eine Trocknungsgebühr/Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. 

Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

 

Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand.  Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung sowie Vandalismus - auch durch fremde Dritte - haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust bzw. Schaden entstehen. Wird die Mietsache nicht durch den Mieter beaufsichtigt muss diese an einem für fremde Dritte unzugänglichen und verschlossen Ort aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere bei einer Vermietung über mehrere Tage.   


Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

Nutzungsbedingung
Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und unter Beaufsichtigung genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten durch den Erziehungsberechtigten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse. Für diesbezügliche Sachschäden haftet ebenfalls der Mieter. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen. Mietbedingungen  Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Hüpfburgverleih-Wenzler. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Es ist auch möglich einen Benzin-Stromerzeuger zu leihen zum Mietpreis von 35,- €.
(+ 2,00€ / Liter Benzingemisch).

Stornierung

Die Stornierung muss mind. 12 Stunden vor Auslieferung bzw. Abholung per Email oder telefonisch erfolgen.

Bei schlechtem Wetter ist die Stornierung kostenlos. Bei Stornierung aus anderen Gründen behalten wir uns vor, bis zu 60% vom vereinbarten Mietpreis einzubehalten.

Bei nicht Abholung durch den angegebenen Selbstabholer ohne Abmeldung behalten wir uns vor, 100%  des Mietpreises einzufordern.

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